- Bohrlochsprengungen sowie Grossbohrlochsprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von
Rohgestein
- Bohrlochsprengungen sowie Grossbohrlochsprengungen für Felseinschnitte im
Strassenbau
- Auflockerungssprengungen von Festgestein an Baugruben, Böschungen, Gräben usw.
Es werden pulverförmige Sprengstoffe auf ANC Basis, Spreng- schlämme mit Schlagpatronen aus
Emulsionssprengstoff oder Gelätinöse Sprengstoffe mit Sprengschnurr eingesetzt.
Der Sprengberechtigte benötigt für Sprengungen einen speziellen Lehrgang und die erforderlichen
Einträge der Berechtigungen im Befähigungsschein.
Nachdem die Bohrlöcher durch Bohrgeräte gebohrt wurden, müssen diese vom Sprengberechtigten auf die korrekte Tiefe und eventuellem Verlauf kontrolliert werden. Wenn dies geschehen ist, wird Sprengstoff in die Bohrlöcher eingebracht. Anschliesend werden die Zünder verkabelt und der Durchgang geprüft. Nach Absicherung des Gefahrenbereiches wird die Sprenganlage gezündet. Zuletzt wird das Ergebniss der sprengung kontrolliert.